27), die gemäss dem Strafkläger 1 am 4. Juni 2017 aufgenommen worden seien («Bemerkungen Bildmaterial 2017» des Strafklägers 1; pag. 538, die Bilddetails der DVD zeigen ebenfalls das Aufnahmedatum 4. Juni 2017 um 16.30 bzw. 16:31 Uhr) und auf die Frage, darauf sehe man keinen Zaun gegen hinten, lautete die Antwort des Beschuldigten, man sehe, dass mehr zertrampelt sei. Er könne sich vorstellen, dass zu gewesen sei, die Kühe hier zertrampelt hätten, der