und Z. 37). Auf Vorhalt der Jahrbuchblätter des AWA, wonach es am 3. Juni 2017 29.9 mm geregnet habe und auf die Frage, warum er die Kühe an diesem Tag auf die Weide liess, antwortete der Beschuldigte, soweit er sich erinnern könne, hätten sie die Kühe 2017 auf die obere Seite gelassen, rechts von der Strasse, wo es weiter von der Quelle entfernt sei, als wenn er sie auf die untere Weide gelassen hätte (pag. 623 Z. 15- 17). Weiter antwortete der Beschuldigte auf die Frage, gemäss dem Strafkläger 1 sei es am 3. Juni noch nicht so abgezäunt gewesen wie es die Fotos Nr. E78A0924 und Nr. E78A0926 (gemäss den Bilddetails der DVD aufgenommen am 11. Juli 2017 um 13:53 bzw. um 13:54 Uhr;