25 In der Berufungsverhandlung vom 2. November 2020 ergänzte der Beschuldigte, das Gebiet unterhalb der Strasse hätten sie mit Herrn AI.________ (Anmerkung: Fürsprecher AI.________) und dem Strafkläger 1 zusammen abgezäunt. Dies sei seither so geblieben. Auch oberhalb der Strasse, der sog. Lagerplatz inkl. Hang dazu, hätten sie ausgezäunt. Diese Bereiche seien in den letzten drei Jahren nicht bewirtschaftet worden (pag. 621 Z. 4-8). 2013 und 2014 hätten die Angus-Kühe im Frühling im ganzen Teil geweidet, ohne Abzäunung auf der Strasse, unterhalb der Strasse und beim Lagerplatz.