Weiter habe man, ebenfalls gemäss Beschreibung von Herrn H.________, den Kunststoffschlauch, oberhalb des Weidebrunnes so aufgezogen, dass dort kein Wasser herauskomme. Auch sei öfter jemand hoch gegangen, wenn Regen erwartet worden sei, um die Kühe von der Mittelparzelle raus zu lassen oder rein zunehmen, dies sei aufwändig gewesen (pag. 211 Z. 13-19 und Z. 22-25). Im Weiteren bestätigte der Beschuldigte auf Vorhalt des Schreibens der V.________ (Versicherung) vom 5. Januar 2017 (pag.