Bericht H.________; pag. 07 ff.) um? Bei der Polizei gab der Beschuldigte an, folgende Massnahmen zur Verhinderung weiterer Verunreinigungen gemäss dem Bericht H.________ getroffen zu haben: Er habe die Strasse links und rechts ausgezäunt, damit die Tiere nicht mehr auf die Strasse koten konnten; den Weidegang bei starkem Regen nach Möglichkeit eingeschränkt; den «Lagerplatz» eingezäunt und das Vieh nur noch bei gutem Wetter an diesen Standort gelassen sowie einen Bereich von 10 m Radius oberhalb der Quellfassung abgezäunt (pag. 38 Z. 88-96).