Am 24. Oktober 2016 schrieb der Strafkläger 1 eine E-Mailnachricht an H.________. Den Beschuldigten bediente er mit einer Kopie davon (pag. 598). Der zweite Absatz dieser Nachricht lautete wie folgt: Mittlerweile sind die Messwerte fast auf Null gesunken. Herr A.________ hat sich denn auch sehr Mühe gegeben und hat insbesondere die Weiden so eingezäunt, dass die Tiere freien Zugang zum Stall hatten, wo sie vor dem Wetter Schutz suchen und lagern konnten. Das dürfte wesentlich zur Verringerung der Eintragung von Exkrementen in die Weiden beigetragen haben. Für die Weidesaison 2017 bin ich zuversichtlich.