37 Z. 60-66). Wie der Beschuldigte erklärte, habe er bei dieser Besprechung vor Ort erstmals erfahren, wo sich die Brunnstube und eine der Quellfassungen befänden (vgl. E. II.12.4.4 hievor). Der Beschuldigte erklärte weiter, vom Strafkläger 1 den schriftlichen Bericht von H.________ zur Kenntnisnahme zugestellt erhalten zu haben (pag. 38 Z. 75-81) sowie von diesem über die seitens der AD.________ (AG) erhobenen Messwerte der Wasserproben informiert worden zu sein (pag. 37 Z. 43-45; pag. 38 Z. 113-118). Im Bericht H.__