Auch diese Abzweigungen konnten anlässlich des Augenscheins nicht lokalisiert werden. Demgegenüber zeigt die Rechnung nicht auf, wie von der Seite der Strafkläger beabsichtigt, dass die Quellfassung einwandfrei funktioniert. Fraglich bleibt auch, wie gut erhalten das mithin elf Jahre vor dem hier relevanten und zu prüfenden Zeitraum eingebaute Material noch ist.