_, Ziff. 5; pag. 416). Die Kammer begutachtete diese Sickerleitungen im Rahmen des Augenscheins vom 2. November 2020 (vgl. Fotos Nrn. 4-10 und Festhaltungen zu den Standorten 1-3, S. 48 ff. des Protokolls Hauptverhandlung und Augenschein vom 2. November 2020; pag. 654 ff.) Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. November 2020 sagte I.________ auf Nachfrage des damaligen Vorsitzenden im Weiteren aus, dass insgesamt drei Quellfassungen vorliegend sein müssten, nämlich: die Neue, die Alte und einen Abzweiger (pag. 648 Z. 32 ff.). Nach den Aussagen des Strafklägers 1 anlässlich des Augenscheins (pag. 663) sowie den Angaben von Rechtsanwalt E.___