Die Brunnstube K.________ (Ortschaft) und eine Quellfassung befinden sich, wie sich die Kammer anlässlich des Augenscheins überzeugen konnte (vgl. Fotos Nrn. 23-25 und Festhaltungen zu den Standorten 10 und 11, S. 57 ff. des Protokolls Hauptverhandlung und Augenschein vom 2. November 2020; pag. 662 ff.), auf der Liegenschaft Nr. ________, welches im Miteigentum von AA.________ und Z.________ steht. Während diese Fassung – gemäss dem Sachverständigen I.________ die «neue» Fassung – genau geortet werden konnte und 2,8 m unter dem Boden liegt, konnte die andere – die «alte» Fassung – aus technischen Gründen