aus, wonach sich Darmbakterien und mesophile Keime nicht im Boden anhäufen könnten, aber teilweise einige Monate im Untergrund «überlebten». Enterokokken seien resistenter als E-Coli (Antwort auf Frage 5 des Fragenkatalogs C.________/D.________; pag. 443). Fazit Gestützt auf die Messungen der AD.________ (AG) und des AC.________ (Labor) sowie dem Bericht und den Aussagen von H.________ ist davon auszugehen, dass das Wasser der Strafkläger im Zeitraum von 6. Juni 2016 bis sicherlich Oktober 2016 eine massive Verunreinigung aufwies bzw. nicht den gesetzlichen Anforderungen von Trinkwasser entsprach.