19 Anlässlich der zweitinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. November 2020 sprach der damalige Vorsitzende den sachverständigen Zeugen H.________ auf diese Aussage des Beschuldigten an. Sodann fragte er ihn, ob die, in den nach einem Monat der Abwesenheit der Kühe entnommenen Wasserproben, nachgewiesenen E-Coli und Enterokokken immer noch von den Kühen stammen könnten. H.________ antwortete, es sei schwierig, dies einzuschätzen. Ein Monat sei relativ lange. Es sollte ausgewaschen sein.