Vor der Vorinstanz erklärte er sodann, die Strafklägerin 2 habe seine Frau angerufen und gesagt, sie habe dreckiges Wasser. Vorher habe es nie Probleme mit verschmutztem Trinkwasser bei den Strafklägern gegeben (pag. 209 Z. 34-41). Je eine Doppelprobe aus den beiden Quelleinläufen der Brunnstube vom 6. Juni 2016 ergaben gemäss den Untersuchungsberichten vom AC._______ (Labor)_ und der AD.