18 Fazit Die Kühe des Beschuldigten weideten Ende Mai/Anfang Juni 2016 oberhalb der Quelle der Strafkläger und zum Teil auf dem «Lagerplatz». Es ist von einer intensiven Beanspruchung des oberhalb der Quelle gelegenen Weidegrundes und des sog. «Lagerplatzes» sowie der Zufahrtsstrasse durch die Kühe des Beschuldigten in der Zeit von 28. Mai bis 4. Juni 2016 auszugehen, dies bei einer nassen Witterung mit nicht unerheblichen Niederschlägen. Ferner ersichtlich auf der Zusammenstellung der Fotografien vom 3. Juni 2016 (pag.