Die Vermutung des Strafklägers 1 zur Ursache der Verschmutzung gehe dahin, dass während extrem starken Niederschlägen der letzten Wochen im Mai ca. 12 Mutterkühe mit Kälbern neben der Naturstrasse zur AB.________ (Ortschaft) (sog. «Lagerplatz») gelagert hätten» (pag. 08). Die Aussagen des Strafklägers 1, wonach ihnen (Anmerkung: den Strafklägern) und offenbar auch einer Drittperson Kühe auffielen, die bei dem starken Regen draussen waren und auf dem Lagerplatz weideten, auch nachts, erscheinen nachvollziehbar und glaubhaft. Tatsächlich regnete es am 28. Mai 2016 mit 33.8 mm und am 29. Mai 2016 mit 37.3 mm überdurchschnittlich viel (vgl. Niederschlagsdaten des AWA für das Jahr 2016;