Wo wurden die Kühe des Beschuldigten im Sommer 2016 geweidet? Diese Frage ist für vorliegende Beweiswürdigung lediglich mittelbar relevant, dennoch ist kurz darauf einzugehen. Den Strafklägern ist – gemäss den Aussagen des Strafklägers 1 an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. September 2019 – Ende Mai 2016 aufgefallen, dass eine Herde Angus Rinder ca. 50 m oberhalb der Brunnstube auf dem Lagerplatz fünf Tage und Nächte bei strömendem Regen geweidet hätte. Eine Nachbarin habe ihn darauf angesprochen.