Gemäss dem Anhang 1 (Mikrobiologische Anforderungen an Trinkwasser) der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV; SR 817.022.11) dürfen bei unbehandeltem Trinkwasser an der Fassung, damit dieses als Trinkwasser gilt, keine Escherichia coli (nachfolgend E-Coli) und keine Enterokokken in 100 ml nachweisbar sein. Bei den Aeroben mesophilen Keimen darf der Wert 100 KBE (kolonienbildende Einheiten) in 1 ml nicht überschritten werden. So hat auch die Analysefirma AD.________ (AG) in ihren Berichten jeweils festgehalten (pag.