Unter anderem hat die Kammer einen ausgedehnten Augenschein durchgeführt, Sachverständige und Zeugen einvernommen sowie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Sogleich nachfolgend geht die Kammer vorab auf die Werte der von den Strafklägern eingereichten Wasserproben sowie auf die vom AWA verzeichneten Niederschlagsdaten ein. Auf eine Zusammenfassung der weiteren Beweismittel wird verzichtet. Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen der Kammer. 12.3 Wasserproben und Wetterverhältnisse 12.3.1 Vorbemerkungen