12. Beweiswürdigung durch die Kammer 12.1 Beweisthemen für die Kammer Aus dem angeklagten Sachverhalt (vgl. E. II.9 oben) ergeben sich für die Kammer folgende Fragen, die im Beweisverfahren zu beantworten sind: 1. Wo wurden die Kühe des Beschuldigten im Sommer 2016 geweidet? 2. Welche Verunreinigungen des Trinkwassers stellten die Strafkläger 2016 fest? 3. Wo liegen die den Strafklägern als Trinkwasserversorgung dienende Quellen und wo liegen die Leitungen, die zur Brunnstube führen? 4. Ab wann kannte der Beschuldigte die Lage der Brunnstube der Strafkläger und der Quellfassungen? 5.