13 11.2 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet zunächst, durch den Weidegang seiner Kühe zwischen dem 3. Juni 2017 bis anfangs August 2017 eine Trinkwasserverunreinigung der Strafkläger (mit)verursacht zu haben. Das Problem könne viele andere Ursachen haben. Es sei überdies anzunehmen, dass die Ursache der Verunreinigung ausserhalb vom angeklagten Zeitraum vorgefallen sei. Weiter negiert der Beschuldigte im Jahr 2016 Kenntnis einer Verunreinigung gehabt zu haben.