_) zu dieser Besprechung (vgl. p. 07). In diesem Bericht wurden insbesondere mögliche Gefahren für die Beeinträchtigung der Wasserqualität sowie Massnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Gefahren für eine Beeinträchtigung des Quellwassers aufgeführt (vgl. p. 12 f.). Der Beschuldigte nahm diesen per E-Mail erhaltenen Bericht zur Kenntnis (vgl. p. 38).