12 eine E-Mail mit Testberichten, die eine Beeinträchtigung des Trinkwassers ausgewiesen hätten (p. 37). Am 20.06.2016 verabredeten sich der Beschuldigte, der Straf- und Zivilkläger 1, AA.________ sowie H.________ (von der L.________ (Fachstelle)) zu einem Ortstermin, um die Angelegenheit rund um die Verunreinigung des Trinkwassers der Straf- und Zivilkläger zu besprechen (vgl. p. 07; p. 37). H.________ verfasste daraufhin einen Kurzbericht (nachfolgend: Bericht H.________) zu dieser Besprechung (vgl. p. 07).