Ende Mai 2016 stellten die Straf- und Zivilkläger eine Beeinträchtigung der Qualität ihres Trinkwassers fest (vgl. p. 07; p. 213; p. 215). Anfang Juni 2016 rief der Straf- und Zivilkläger 1 den Beschuldigten an und teilte ihm mit, dass er verunreinigtes Trinkwasser habe (vgl. p. 36, p. 209). In der Folge kam es zu mehreren verbalen Diskussionen und einem längeren Mailverkehr zwischen dem Straf- und Zivilkläger 1 und dem Beschuldigten (p. 37). Der Beschuldigte erhielt vom Straf- und Zivilkläger 1 namentlich