In der Vergangenheit wurde unter anderem die Parzelle oberhalb der Naturstrasse von F.________ bewirtschaftet. Dieser war bereits beim Vater und Onkel des Beschuldigten als Hirt im Hirtenverhältnis angestellt und dieses Verhältnis wurde auch bei der Eigentumsübertragung des Grundstücks an den Beschuldigten zunächst unverändert weitergeführt. F.________ bewirtschaftete die Parzelle sodann bis ins Jahr 2013 mit eigenen Tieren und schaute daraufhin noch zwei Jahre wie bisher zur ganzen Alp, bis das Anstellungsverhältnis vom Beschuldigten gekündigt wurde.