p. 209 f.). Er bewirtschaftet die Weideflächen mit Angus- Kühen, die er für die Beweidung jeweils von Parzelle zu Parzelle verschiebt (vgl. p. 215 Z. 36 f.). Die in casu massgeblichen bzw. nördlich der Liegenschaft der Straf- und Zivilkläger liegenden Weiden befinden sich in der Bergzone III und weisen teilweise Hanglage auf (vgl. Karte „Einteilung der landwirtschaftlich genutzten Flächen“, abrufbar auf der Webseite des Geoportals des Kantons Bern; vgl. p. 11 f.; p. 106.3 ff. p. 120.1 ff.).