Das Grundstück Nr. ________, das nördlich bzw. östlich der Liegenschaft der Straf- und Zivilkläger liegt, ist seit 1997 im Eigentum des Beschuldigten (vgl. p. 09; p. 103; p. 209). Dieses Grundstück befindet sich seit 1913 im Eigentum der Familie des Beschuldigten und weist eine Fläche von 516‘294 m2 auf. Die dem Beschuldigten zur Verfügung stehende Weidefläche auf der AB.________ (Ortschaft) weist eine Grösse von ungefähr 35 Hektaren auf und wird gemäss Angaben des Beschuldigten seit jeher landwirtschaftlich genutzt (vgl. p. 103; p. 209 f.).