Der Beschuldigte wurde im Strafbefehl schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 140.00 und einer Verbindungsbusse von CHF 280.00 (unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe auf zwei Tage) sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 500.00 verurteilt. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Der Beschuldigte erhob gegen den Strafbefehl fristgerecht Einsprache. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau hielt ihrerseits am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau zur Beurteilung (pag. 80).