___ (Versicherung) an den Strafkläger 1 vom 5. Januar 2017), 18 (Foto der Brunnstube auf dem Betrieb des Beschuldigten in W.________ (Ortschaft)) und 19 (E-Mailnachricht des Strafklägers 1 an den sachverständigen Zeugen H.________ vom 24. Oktober 2016) gestützt auf die Wiederaufnahme des Beweisergänzungsverfahrens antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 693 f.). In der Fortsetzungsverhandlung vom 19. August 2021 wurde ein Beweisantrag der Strafkläger von der Kammer insoweit gutgeheissen, als dass die Plädoyernotizen von Rechtsanwalt E.________ im Umfang der Seite 1 bis zum Abschnitt «wichtigste Zitate» sowie die Rechnung der Unternehmung X._____