Auch erging anlässlich der Berufungsverhandlung der Beschluss, dass die Beweisanträge der Verteidigung auf sachverständige Untersuchung des Untergrundes des Grundstücks Langnau-Gbbl. Nr. ________ auf mögliche geologische Ursachen für die angebliche Verunreinigung des Quellwassers (Beweisantrag Nr. 1, gestellt mit Schreiben vom 24. August 2020; pag. 338) und auf sachverständige Messung der aus der «oberen» und «unteren» Leitung stammenden Wassermenge kurz vor und nach Niederschlägen sowie auf sachverständige Feststellung der Gründe für etwaige Schwankungen (Beweisantrag Nr. 2, gestellt mit Schreiben vom 24. August 2020;