441 ff.). Mit Verfügung vom 27. Oktober 2020 (pag. 458 ff.) wurden die oberwähnten Beweismittel der Parteien zu den Akten erkannt (pag. 459). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung vom 2. November 2020 wurde zudem über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 19. Oktober 2020 (pag. 424), sowie ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 16. Oktober 2020 (pag. 421 f.), eingeholt. In der Berufungsverhandlung vom 2. November 2020 wurde der Beschuldigte schliesslich erneut zu Person und Sache einvernommen (pag.