6 2020 keine Ergänzungsfragen an den Sachverständigen I.________ gestellt. Er stellte namens der Strafkläger bei gleicher Gelegenheit den Beweisantrag, es seien die schriftlichen Fragen und Antworten von R.________, Dipl. Geologin, Fachbereichsleiterin Hydrogeologie bei der Firma S.________ (AG) in Bern, und von T.________, Leiter Fachbereich Beratung beim U.________ (Aus- und Weiterbildungszentrum) zu den anlässlich der gemeinsamen Besichtigung der Parteien vom 12. Mai 2020 gestellten Fragen zu den Akten zu erkennen (pag. 441 ff.).