(Ortschaft) vorgeladen (pag. 414). Der vom 13. Oktober 2020 datierende «Anhang zum Gutachtensauftrag» ging am 14. Oktober 2020 bei der 2. Strafkammer ein (pag. 415 f.). Mit Verfügung vom 14. Oktober 2020 (pag. 418 f.) wurde den Parteien Frist zur Stellung von Ergänzungs- und/oder Erläuterungsfragen an den Sachverständigen bis am 26. Oktober 2020 gesetzt und mitgeteilt, dass der Sachverständige I.________ anlässlich der Verhandlung vom 2. November 2020 ergänzend befragt und er vorab die von den Parteien bereits gestellten zusätzlichen Fragen beantworten werde (pag. 419). Rechtsanwalt B.________ unterbreitete mit Eingabe vom 26. Oktober 2020 weitere Fragen an den Sachverständigen I.____