Das bei I.________ in Auftrag gegebenen schriftliche Gutachten datiert vom 9. Oktober 2020 und ging am 12. Oktober 2020 bei der 2. Strafkammer ein (pag. 394 ff.). Mit Verfügung vom 12. Oktober 2020 (pag. 413 ff.) wurde davon Kenntnis genommen und den Parteien Kenntnis gegeben. Ausserdem wurde der Gutachter aufgefordert, in Ergänzung zu seinem Gutachten die ihm mit Auftrag vom 31. August 2020 gestellten Fragen bis am 16. Oktober 2020 schriftlich zu beantworten. Sodann wurde I.________ zur Berufungsverhandlung vom 2. November 2020 im Hotel P.________ auf der Q.________ (Ortschaft) vorgeladen (pag.