betreffend die täglichen Niederschlagsmengen der Jahre 2016, 2017 und 2018 eingeholt wurden. Die Parteien wurden mit Kopien der eingeholten Jahrbuchblätter sowie der E-Mail des AWA bedient (pag. 460 ff.). Weiter wurde in Aussicht gestellt, über die Beweisanträge Nrn. 1 und 2 des Beschuldigten werde anlässlich der Verhandlung vom 2. November 2020 entschieden (pag. 466). Die Beweisanträge 1 - 5 des