Und schliesslich sei der Untergrund des Grundstücks Langnau im Emmental-Gbbl. Nr. ________ auf allfällige weitere Drainagen ausserhalb der Quellfassungen absuchen zu lassen (pag. 329). Mit Eingabe vom 24. August 2020 stellte und begründete Rechtsanwalt E.________ für die beiden Strafkläger den Beweisantrag, es sei die der Eingabe beiliegende DVD mit Fotos und Laborberichten zu den Akten zu nehmen (pag. 335 f.). Mit Verfügung vom 31. August 2020 (pag. 370 ff.) wurde dieser Beweisantrag gutgeheissen, die DVD zu den Akten erkannt und der Beschuldigte mit einer Kopie bedient (pag. 371). Rechtsanwalt B.__