(Adresse), frei, unter Ausrichtung einer Entschädigung in der Höhe von insgesamt CHF 16'678.85 für die Ausübung seiner Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'800.00, an den Kanton Bern (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag.