verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 450.00. Die Polizeihaft von einem Tag (7/8. Juli 2018) wird im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1'400.00. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'000.00.