Die auf den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 entfallende Entschädigung beträgt je die Hälfte der Gesamtentschädigung von Rechtsanwältin B.________. Entsprechend haben der Beschuldigte 1 und die Beschuldigte 2 jeweils 1/2 der an Rechtsanwältin B.________ auszurichtenden amtlichen Entschädigung von insgesamt CHF 4'570.35, rechnerisch ausmachend je CHF 2'285.175 (bezüglich Be-