Rechtsanwältin B.________ wird folglich durch den Kanton Bern für die amtliche Verteidigung der beiden Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren ein Aufwand von 20 Stunden à CHF 200.00 und Auslagen von CHF 243.60, zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.7%, ausmachend CHF 326.75, entschädigt. Das volle Honorar beträgt CHF 5'647.35 (20 Stunden à CHF 250.00, Auslagen von CHF 243.60 und 7.7% Mehrwertsteuer in Höhe von CHF 403.75). Die auf den Beschuldigten 1 und die Beschuldigte 2 entfallende Entschädigung beträgt je die Hälfte der Gesamtentschädigung von Rechtsanwältin B.________.