47 21. Konkretes Strafmass 21.1 Beschuldigter 1 Unter Berücksichtigung der Tat- und der Täterkomponenten ergibt sich gesamthaft eine Zusatzstrafe in der Höhe von 14 Tagessätzen à CHF 80.00 Geldstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 18. September 2018 (SK 20 35+36). 21.2 Beschuldigte 2 Unter Berücksichtigung der Tat- und der Täterkomponenten ergibt sich gesamthaft eine Strafe in der Höhe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00 Geldstrafe. V. Kosten und Entschädigung