In der Folge hat sie ihrem Gesuch um amtliche Verteidigung keine Lohnabrechnungen für das Jahr 2021 beigelegt (pag. 235 ff.). Ihre Aussage, wonach sie nun noch lediglich ca. CHF 100.00 bis 200.00 pro Monat verdiene und somit eine Lohneinbusse von ca. 75% aufweist, sind demnach mit Vorsicht zu geniessen, zumal sie offenbar zuvor eine Kurzarbeitsentschädigung von CHF 400.00 erhalten hat. Mit Blick auf das zuvor Ausgeführte sieht sich die Kammer nicht veranlasst den Mindestansatz weiter zu senken und gelangt somit zu einer Tagessatzhöhe von CHF 30.00.