Überdies gelangt sie in den Genuss von Prämienverbilligungen (pag. 419, Z. 2 f.). Auffallend ist sodann, dass die Beschuldigte 2 anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll gab, dass sie zwischen CHF 500.00 und CHF 700.00 pro Monat verdiene. In der Folge hat sie ihrem Gesuch um amtliche Verteidigung keine Lohnabrechnungen für das Jahr 2021 beigelegt (pag.