Das Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse enthält keine Angaben über allfällige Einkünfte der Beschuldigten 2, weil sich diese weigerte, entsprechende Angaben zu machen (pag. 359). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung gab die Beschuldigte 2 zu Protokoll, dass sie weiterhin bei ihrer Mutter lebe und auch immer noch X.________ und Y.________ im Nebenfach an der AA.________ studiere (pag. 417, Z. 29; Z. 37). Sie arbeite zudem weiterhin teilzeitlich in der Z.________ sowie der G.________ GmbH (pag. 418, Z. 14). Ihr Einkommen variiere von Monat zu Monat. Als sie sich aufgrund von Corona in