Solche sind vorliegend nicht ersichtlich, weshalb die Strafempfindlichkeit als neutral zu werten ist. Insgesamt wirken sich die Täterkomponente damit sehr deutlich straferhöhend aus. Die Kammer erachtet eine Erhöhung um einen Drittel auf 20 Strafeinheiten als angemessen. 17.2 Beschuldigte 2 Wenig bekannt ist auch über das (Vor-)Leben der Beschuldigten 2: Sie ist ledig, kinderlos und wohnt mit ihrer Mutter zusammen. Sie studiert X.________ an der AA.________ und arbeitet nebenher noch stundenweise. Auch bei ihr sind die persönlichen Verhältnisse grundsätzlich neutral zu gewichten.