Die Strafzumessungsrichtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen in der Fassung vom 1. Januar 2020 (S. 51) für nachfolgenden Referenzsachverhalt eine Sanktion von zehn Strafeinheiten vor: Der Täter wird von einem Polizeibeamten zur Kontrolle angehalten. Als dieser seinen Ausweis kontrollieren will, reisst er ihm diesen aus den Händen und flüchtet. 16.2 Beschuldigter 1 Betreffend das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 die Amtshandlung letztendlich nicht verhinderte, sondern die Perso-