Die beiden zivilen Polizisten, welche nun sowohl den Beschuldigten 1 als auch die Beschuldigte 2 einer Personenkontrolle unterziehen wollten, nahmen die Verfolgung auf. Die beiden Beschuldigten wurden von den Polizisten I.________ und E.________ angesprochen und zum Anhalten zwecks Durchführung einer Personenkontrolle aufgefordert. Den Beschuldigten war in diesem Moment klar, dass es sich dabei um Polizisten in Zivil handelte, die sie zumindest einer Personenkontrolle unterziehen wollten; überdies gaben sich diese zumindest mündlich als solche zu erkennen.