13. Würdigung durch die Kammer 13.1 Phase 1 (Beschuldigter 1 und Beschuldigte 2) Ausgehend vom anderen Beweisergebnis kann sich die Kammer den Ausführungen der Vorinstanz nicht anschliessen. In Abweichung zu den vorinstanzlichen Ausführungen (S. 24 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 187 ff.) ist Folgendes zu erwähnen: Das Beweisverfahren ergab, dass die beiden zivilen Polizisten (I.________ und E.___