106 AB2]) macht vor diesem Hintergrund auch nur dann wirklich Sinn, wenn die Beschuldigte 2 eben bewusst realisiert hat, dass sich die beiden Polizisten in Zivil aus dem «Knäuel» rund um ihren Freund/Partner aufgrund der unehrenhaften Geste seitens der Beschuldigten 2 gelöst und direkt in ihre Richtung in Gang gesetzt haben. Offenbleiben kann an dieser Stelle, ob sie die «Stopp Poli- zei-Rufe» gehört hat oder nicht, da es ihr unmissverständlich klar war, dass sie von Polizisten in Zivil verfolgt wurde. Betreffend Anhaltung der Beschuldigten 2 ist Folgendes festzustellen: Die Schilderungen von Polizist D.__