In concreto Umstritten ist im Wesentlichen, ob die Beschuldigte 2 wusste, dass sie vor Polizisten in Zivil davonläuft und wie sie sich unmittelbar nach der Anhaltung beim Glasgeländer beim O.________ verhielt. Die Aussagen der Beschuldigten 2 sind zwar konstant aber nicht lebensnah. So zeigte sie den Stinkefinger in Richtung der Polizisten, welche sie zweifelsohne als solche erkannt hat, da uniformierte Polizisten um den Beschuldigten 1 versammelt waren. Trotzdem gab sie in der Folge an, nicht gewusst zu haben, von wem sie verfolgt werde. Es bleibt mehr als nur fraglich, wer sie denn aufgrund ihrer Handlung verfolgen sollte wenn nicht Polizisten.