Selbst hier unterliess der Zeuge E.________ übermässige Belastungen, indem er lediglich den Berichtsrapport als solchen bestätigte, was zusätzlich für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht. Mit Blick auf die Ausführungen zur ersten Phase geht die Kammer davon aus, dass der Beschuldigte 1 die beiden Polizisten in Zivil (wieder) erkannte und sich der Kontrolle vorab durch Flucht entziehen wollte und dabei auch versuchte, die Polizisten mit seinem Körper gegen die Wand zu drücken. Als dieses Unterfangen scheiterte, erschwerte er die Durchführung der Kontrolle, indem er die Arme versperrte.